Mesotheliomregister
Staublungenerkrankungen und Asbest
Asbestose
Die Asbestose gehört zu den Staublungenerkrankungen. Größere Fasern oder Partikel werden vom Filtersystem der Bronchen aufgehalten und mit Hilfe der Flimmerepithelien abtransportiert und ausgehustet. Nur Fasern und Staubteilchen, die kleiner als 5/1000 mm sind, dringen über die Atemluft bis in die tiefen Alveolen der Lunge vor.
Durch ihre nadelige Struktur verfangen sich die Asbestfasern dort im Lungengerüst. Da sie nun weder abgebaut noch abtransportiert werden können, werden sie eingelagert. Die Lunge reagiert auf die eingedrungenen Fremdkörper mit einer Entzündung die durch die anhaltende Reizung chronisch wird. Durch die zunehmende Vermehrung des Bindegewebes der Alveolarsepten, wird der Sauerstoffaustausch behindert. Dies führt zu Atemnot. Die im Volksmund als „maligne“ Pneumokoniosen bezeichneten Erkrankungen gehen mit einem fortschreitenden Fibrosierungsprozess auch nach dem Ende der Staubeinwirkung einher.
Honigwabenlunge
Die erhöhte Teilung der Fibroblasten mit vermehrter Einlagerung von Kollagenfasern führt zum Umbau des Lungenparenchyms. Das Gewebe vernarbt und schrumpft. Im fortgeschrittenen Stadium werden die Veränderungen radiologisch als sogenannte Honigwabenlunge sichtbar.
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Latenzzeit
Fibrotische Lungenerkrankungen nehmen einen schleichenden Verlauf. Bevor es zu Atembeschwerden kommt, können 10-40 Jahre vergehen.
Die schwere Asbestose tritt vor allem im Zusammenhang mit langjähriger hoher Asbest-Exposition auf. Sie findet sich deshalb besonders bei ehemaligen Arbeitern der asbestverarbeitenden Industrie.
Berufskrankheit (BK) Nr. 4103
Die Asbestose kann seit 1936 als Berufskrankheit anerkannt werden. Seit 1952 sind die Entschädigung-Voraussetzungen für die Asbestose erleichtert worden, indem auf die Schwere der Erkrankung verzichtet wird, das heißt, es wird nicht mehr verlangt, dass die Krankheit ein Mindestmaß an gesundheitlichen Einbußen erreicht hat.