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Eine Obduktion ist eine Untersuchung der Organe von Verstorbenen am geöffneten Körper mit feingeweblicher Analyse. Sie ist an die Einwilligung der Angehörigen gebunden.
Fragestellungen umfassen Todesursache, ggf. nicht bekannte Erkrankungen, insbesondere mit Relevanz für Angehörige sowie die Feststellung von Berufsleiden mit ggf. Versorgungsansprüchen der Hinterbliebenen.
Es wird ein Protokoll und ein Obduktionsgutachten mit feingeweblicher Analyse verfasst. Der Obduktionsbefund unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und kann erst nach Genehmigung durch rechtlich anerkannte, direkte Angehörige an Dritte (Berufsgenossenschaften, Versicherungen etc.) freigegeben werden.